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Modernisierung & Service

Modernisierung

Eine Bestandsanlage muss nicht ersetzt werden, um wieder dem heutigen Stand zu entsprechen. Die Modernisierung beginnt mit einer Bestandsaufnahme, nicht mit einem Angebot.

Wann sich eine Modernisierung stellt

Modernisierung heißt, eine vorhandene Anlage gezielt auf einen neuen Stand zu bringen — technisch, sicherheitsbezogen und gestalterisch. Sie ist keine Reparatur und kein Neubau, sondern eine Entscheidung darüber, welche Teile der Anlage weitergenutzt und welche ersetzt werden.

Vier Gründe treten in deutschen Bestandsprojekten regelmäßig auf: die Sicherheitsausstattung entspricht nicht mehr dem Stand der Technik, der Energieverbrauch ist hoch, die Kabinengeometrie ist für Rollstuhl und Kinderwagen zu eng, oder Ausstattung und Gestaltung passen nicht mehr zum Gebäude.

Umfangsstufen

Der Umfang folgt dem Zustand der Anlage — nicht umgekehrt.

  • Komponentenaustausch

    Einzelne Baugruppen werden ersetzt, während Schacht und Tragstruktur bleiben.

    • Kürzeste Stillstandszeit
    • Sinnvoll bei sonst gutem Zustand
    • Löst kein strukturelles Problem
  • Teilmodernisierung

    Steuerung, Antrieb, Türen oder Kabine werden erneuert; die Anlage bleibt in Grundzügen erhalten.

    • Häufigster Fall im Bestand
    • Kabinengeometrie bleibt meist unverändert
    • Setzt kompatible Schnittstellen voraus
  • Vollmodernisierung

    Die Anlage wird bis auf den Schacht erneuert, wenn eine Teilmaßnahme technisch nicht trägt.

    • Längste Stillstandszeit
    • Ermöglicht neue Kabinengeometrie
    • Sinnvoll bei mehreren zusammenfallenden Gründen

Wie sich der richtige Umfang bestimmen lässt

Die Entscheidung zwischen den drei Stufen fällt nicht am Budget, sondern an einer technischen Frage: Lassen sich die zu erneuernden Teile an die verbleibenden anschließen? Wo Schnittstellen zwischen Alt und Neu nicht zusammenpassen, wird aus einer geplanten Teilmaßnahme im Verlauf eine Vollmaßnahme — der teuerste Weg, weil er zweimal geplant wird.

Deshalb steht die Bestandsaufnahme vor dem Angebot und nicht danach. Sie klärt, welche Baugruppen weitergenutzt werden können, wo Kompatibilitätsgrenzen liegen und welche Reihenfolge den Stillstand kurz hält.

Ein zweiter Punkt betrifft den Gebäudebetrieb: In bewohnten oder genutzten Gebäuden bestimmt oft nicht die Technik den Ablauf, sondern die Frage, wie lange die Anlage überhaupt stillstehen darf. Bei mehreren Anlagen in einer Gruppe lässt sich das häufig staffeln.

Ablauf

Vier Schritte, in denen die Entscheidung entsteht.

  1. Anlagendaten

    Sie übermitteln Anlagentyp, Baujahr, Hersteller, Steuerung und die bekannten Auffälligkeiten.

  2. Bestandsaufnahme

    Die vorhandene Technik wird geprüft und daraus abgeleitet, was weitergenutzt werden kann.

  3. Umfangsvorschlag

    Sie erhalten einen begründeten Vorschlag mit Varianten und den offenen Punkten.

  4. Terminplanung

    Stillstandszeiten und Bauablauf werden mit dem Betrieb des Gebäudes abgestimmt.

Diese Angaben zur Bestandsanlage benötigen wir

Ohne Anlagendaten ist jede Aussage zur Modernisierung eine Schätzung.

  • Anlagentyp: Personen-, Lasten- oder Fahrzeugaufzug, Fahrtreppe oder Fahrsteig
  • Hersteller, Baujahr und, falls vorhanden, Anlagen- oder Seriennummer
  • Förderhöhe, Haltestellen und Zugangsseiten
  • Vorhandene Steuerung und Antriebsart
  • Bekannte Mängel, Prüfberichte und offene Feststellungen
  • Nutzungsprofil und die im Betrieb möglichen Stillstandsfenster
  • Ziel der Maßnahme: Sicherheit, Energie, Barrierefreiheit, Gestaltung oder Verfügbarkeit

Was wir hier bewusst nicht angeben

Einsparungen, Verfügbarkeitswerte, Stillstandsdauern und Kosten hängen vollständig von der konkreten Anlage ab. Zahlen dazu nennen wir nach der Bestandsaufnahme und nicht vorher.

Auch normbezogene Aussagen zum Nachrüstumfang gelten nur für die einzelne Anlage und den Prüfstand des Projekts.

Angrenzende Wege

Bestandsanlage bewerten lassen

Übermitteln Sie Anlagentyp, Baujahr und die bekannten Auffälligkeiten. Sie erhalten eine Einschätzung zum sinnvollen Umfang.

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