Modernisierung & Service
Service und Wartung
Anlagen im Betrieb brauchen planbare Wartung und einen definierten technischen Ansprechpartner. Umfang und Abdeckung vereinbaren wir anlagenbezogen.
Was Wartung leisten soll
Wartung hält eine Anlage in dem Zustand, in dem sie sicher und wirtschaftlich betrieben werden kann. Sie umfasst drei Dinge: wiederkehrende Prüfungen am Zustand der Anlage, das Nachstellen und Ersetzen von Verschleißteilen, bevor sie ausfallen, und die Dokumentation dessen, was an der Anlage geschieht.
Der dritte Punkt wird am häufigsten unterschätzt. Für Betreiber ist die Dokumentation das, worauf sie sich gegenüber Prüfungen, Versicherungen und im Schadensfall stützen. Eine Anlage ohne nachvollziehbare Wartungshistorie ist auch dann ein Problem, wenn sie technisch einwandfrei läuft.
AKE erbringt technischen Service für Aufzüge, Fahrtreppen und barrierefreie Systeme. Welche Leistungen für Ihre Anlage sinnvoll sind, ergibt sich aus Anlagentyp, Nutzungsintensität und den Pflichten, die Sie als Betreiber zu erfüllen haben.
Leistungsbereiche
Der konkrete Umfang wird im Vertrag festgelegt, nicht auf dieser Seite.
Wiederkehrende Wartung
Geplante Wartungsgänge mit festgelegtem Umfang, festen Intervallen und schriftlicher Dokumentation je Gang.
Instandsetzung
Behebung festgestellter Mängel einschließlich Teilebeschaffung — auf Grundlage einer Diagnose, nicht auf Verdacht.
Technische Begleitung
Unterstützung bei Prüfungen, bei der Bewertung von Feststellungen und bei der Ableitung von Maßnahmen.
Zustandsbewertung
Einschätzung, wie lange eine Anlage im jetzigen Zustand wirtschaftlich weiterläuft — die Grundlage jeder Modernisierungsentscheidung.
Wer wofür zuständig ist
Die Aufgabenteilung zwischen Betreiber und Servicepartner ist der Punkt, an dem Serviceverträge in der Praxis auseinanderlaufen. Sie sollte deshalb vor Vertragsschluss ausdrücklich geklärt sein statt nachträglich.
Als Betreiber verantworten Sie in der Regel: dass die Anlage überhaupt geprüft und gewartet wird, dass festgestellte Mängel abgestellt werden, dass Zugang und Betriebsmittel bereitstehen, und dass die Dokumentation vorliegt und aufbewahrt wird. Als Servicepartner übernehmen wir die vereinbarten technischen Leistungen und dokumentieren sie.
Was genau in Ihrem Fall gilt, hängt von Nutzung, Gebäudeart und dem für Sie geltenden Regelwerk ab. Diese Bewertung gehört zu Ihrer Betreiberorganisation; wir richten den Leistungsumfang danach aus.
Wie ein Servicevertrag zustande kommt
Vier Schritte. Kein Standardpaket ohne Kenntnis der Anlagen.
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Anlagenliste
Sie übermitteln Anlagentyp, Anzahl, Standorte, Hersteller, Baujahr und Steuerung je Anlage.
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Bestandsaufnahme
Zustand, vorhandene Dokumentation und offene Feststellungen aus Prüfungen werden gesichtet.
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Umfang festlegen
Leistungen, Intervalle und die Aufgabenteilung werden schriftlich abgegrenzt — einschließlich dessen, was nicht enthalten ist.
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Übergabe
Zugangsregelungen, Ansprechpartner und der Umgang mit Störungsmeldungen werden festgelegt.
Für ein belastbares Serviceangebot benötigt
Ohne diese Angaben entstünde ein Pauschalpreis für eine unbekannte Anlage — und der hilft niemandem.
- Anlagentyp, Anzahl der Anlagen und Standorte
- Hersteller, Baujahr und vorhandene Steuerung je Anlage
- Nutzungsprofil und Betriebszeiten des Gebäudes
- Vorhandene Wartungsdokumentation und offene Feststellungen aus Prüfungen
- Gewünschter Leistungsumfang und die Rolle, die Sie selbst übernehmen
- Zugangsregelungen zum Gebäude und zu den Anlagen
- Bei mehreren Standorten: wer vor Ort Ansprechpartner ist
Fragen vor dem Vertragsschluss
Fragen, die in Ausschreibungen und Vertragsgesprächen tatsächlich auftreten.
Betreuen Sie auch Anlagen anderer Hersteller?
Das entscheidet die Anlage, nicht das Typenschild. Maßgeblich sind Zugänglichkeit der Steuerung, Verfügbarkeit passender Teile und die vorhandene Dokumentation. Wir prüfen das je Anlage vor einer Zusage, statt es pauschal zu bejahen oder abzulehnen.
Was passiert, wenn bei der Wartung ein Mangel auffällt?
Der Befund wird dokumentiert und bewertet: Was ist sofort abzustellen, was ist beobachtbar, was gehört in eine Modernisierungsentscheidung. Über die Beauftragung entscheiden Sie — wir arbeiten nicht ohne Freigabe an Positionen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen.
Können wir einen bestehenden Servicevertrag übernehmen lassen?
Ein Wechsel des Servicepartners ist üblich. Entscheidend ist, dass die Wartungsdokumentation der Anlage übergeben wird — ohne sie beginnt die Historie bei null, was bei späteren Prüfungen und im Schadensfall nachteilig ist.
Warum steht hier kein Preis und keine Reaktionszeit?
Beides hängt von Anlagenzahl, Zustand, Standort und vereinbartem Umfang ab. Eine Zahl ohne diese Grundlage wäre entweder unverbindlich oder unseriös. Sie erhalten sie nach der Bestandsaufnahme.
Zu Abdeckung und Reaktionszeiten
Ob AKE eine bestimmte Region in Deutschland betreut und in welchem Zeitrahmen Einsätze möglich sind, ist derzeit nicht bestätigt und wird hier deshalb nicht behauptet. Servicegebiet, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten klären wir im Einzelfall vor jeder Zusage.
Serviceumfang abstimmen
Nennen Sie Anlagentyp, Standort und den gewünschten Leistungsumfang. Wir klären, was wir für Ihre Anlagen verbindlich anbieten können.